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Keine Drohnenaufnahmen über besiedeltem Gebiet

Einer der bekanntesten Drohnenhersteller ist die chinesische Firma DJI, im Bild die Mavic Pro Platinum mit einem 1/2,3-Zoll-Sensor und 12,35 Megapixel Auflösung; das DJI-Consumer-Flaggschiff für Luftbildfotografie ist die Mavic 2 mit einer 20 Megapixelkamera und einem 1-Zoll-Sensor.

Einer der bekanntesten Drohnenhersteller ist die chinesische Firma DJI, im Bild die Mavic Pro Platinum mit einem 1/2,3-Zoll-Sensor und 12,35 Megapixel Auflösung; das DJI-Consumer-Flaggschiff für Luftbildfotografie ist die Mavic 2 mit einer 20 Megapixelkamera und einem 1-Zoll-Sensor. (c) DJI

Drohnen werden heutzutage in vielfältiger Weise eingesetzt, wie natürlich für Luftaufnahmen von Städten, aber auch zur Desinfektion ganzer Ortschaften oder wie aktuell in Spanien, Belgien oder China zur Überwachung der Ausgangsbeschränkungen im Rahmen der Coronakrise. Apropos Coronakrise: Gegenwärtig haben auch viele Privatpersonen Zeit, ihre Drohnen zu starten. Doch hier rät ÖAMTC-Drohnenexperte Benjamin Hetzendorfer: „Um niemanden in der momentanen Ausnahmesituation unnötig zu verunsichern, würde ich derzeit von nicht notwendigen Drohnenflügen eher abraten.“ Wer seine Drohnen startet, müsse sich an die Spielregeln im Luftverkehr halten,  um niemanden zu gefährden und sicher im Luftraum unterwegs zu sein. „Flüge über besiedeltem Gebiet sind nur erlaubt, wenn das Fluggerät mit ausfallsicheren Systemen ausgestattet ist. Diese Kriterien erfüllen nur wenige Drohnen. Das heißt, dass private Drohnenaufnahmen von leergefegten Straßen im Stadtgebiet in der Regel nicht erlaubt sind“, so Hetzendorfer.

Ein EU-weites Drohnenregulativ gilt erst ab 1. Juli 2020, bis dahin gelten die österreichischen Drohnen-Bestimmungen. „Prinzipiell unterscheidet man zwischen Spielzugdrohnen, für die keine Bewilligung erforderlich ist, und bewilligungspflichtigen Drohnen. Für beide – auch für die kleinen – gibt es Vorschriften“, so Hetzendorfer. Der ÖAMTC-Drohnenexperte informiert über die wichtigsten Regeln für Drohnenpiloten. 

Die wichtigsten Regeln

  • Was ist was? Fluggeräte bis 79 Joule maximale Bewegungsenergie – das sind üblicherweise Minidrohnen bis ca. 250 Gramm – dürfen ohne Bewilligung der Luftfahrtbehörde bis maximal 30 Meter über Grund geflogen werden. Alle übrigen Drohnen unterliegen den Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes. Dafür sind eine Betriebsbewilligung der Luftfahrtbehörde und eine Haftpflichtversicherung notwendig.
  • Wo darf ich fliegen? Der überwiegende Teil der bewilligten Drohnen darf nur über unbesiedeltem Gebiet geflogen werden – mit entsprechendem Abstand zu Wohngebieten. Über besiedeltem Gebiet dürfen nur Fluggeräte mit ausfallsicheren Systemen und kleinere Spielzeugdrohnen fliegen – allerdings stets mit dem Grundsatz, keine Personen oder Sachen zu gefährden.
  • Sicherheitszonen: Rund um Flughäfen, Militärflugplätzen oder Hubschrauberlandeplätzen gibt es in Österreich viele Sicherheitszonen. Dort sollten die Drohnen auf jeden Fall am Boden bleiben.
  • Rechtsvorschriften: Neben den luftfahrtrechtlichen Bestimmungen muss auch auf Persönlichkeitsrechte, Nachbarrechte oder Datenschutzbestimmungen geachtet werden. Sobald Personen identifizierbar sind, ist deren ausdrückliche Genehmigung einzuholen. Auch das Ausspionieren fremder Grundstücke ist verboten.
  • Flugverkehr: „Begegnungen mit unbemannten Luftfahrzeugen gefährden die Sicherheit von Crew und Patient. Daher ist die Drohne im Fall der Annäherungen eines Flugzeuges oder Hubschraubers unverzüglich zu landen“, fordert der ÖAMTC-Drohnenexperte und verweist darauf, dass die ÖAMTC-Flugrettung weiterhin auf Hochtouren arbeitet und keiner unnötigen Gefährdung ausgesetzt werden soll.  

Eine Empfehlung für Drohnenbesitzer ist sicher die kostenlose ÖAMTC Drohnen-Info-App für Android und iOS, die wichtigen Informationen sowie hilfreiche Tipps und Tricks für ein sicheres Flugvergnügen zur Verfügung stellt. Nähere Infos zum Thema „Safety First im Luftraum“ und dem neuen EU-Drohnenregulativ finden Interessierte unter www.oeamtc.at/drohnen.