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EU verschiebt europaweites Drohnengesetz

Die Verschiebung des neuen Drohnengesetzes durch die EU-Kommission bringt Nachteile für Drohnenpiloten.

Die Verschiebung des neuen Drohnengesetzes durch die EU-Kommission bringt Nachteile für Drohnenpiloten. (c) DJI

„Viele Drohnenpiloten haben die neuen Drohnengesetze schon herbeigesehnt, da die erforderliche Online-Registrierung rascher und unkomplizierter funktionieren und mit ca. 30 Euro deutlich günstiger sein wird. Die aktuell notwendige Betriebsbewilligung der Luftfahrtbehörde kostet etwa 330 Euro“, fasst ÖAMTC-Drohnenexperte Benjamin Hetzendorfer die unterschiedlichen Kosten zwischen der bestehenden und der neuen Regel zusammen. 

Auch für etliche andere Verbesserungen für Drohnenpiloten heißt es nun warten. „So dürfen nach derzeitiger Rechtslage die meisten Drohnen nur über unbesiedeltem Gebiet fliegen. Diese Einschränkung wird mit dem neuen Gesetz zumindest für leichtere Drohnen wegfallen – mit klar definierten Abstandsregeln“, so Hetzendorfer. Für professionelle Anwender wird es mit dem neuen Regulativ mehr Möglichkeiten geben: So darf man dann beispielsweise Drohnen auch außerhalb der direkten Sichtverbindung im Rahmen sogenannter „Standardszenarios“ fliegen. „On hold“ sind mit der Verschiebung auch Erleichterungen in der Praxis. „So soll bereits an der Verpackung der Drohne die entsprechende Klasse angebracht sein, alle weiteren Informationen zur Registrierung und den Anforderungen an den Drohnenpiloten liegen der Drohne ebenfalls bei“, nennt der ÖAMTC-Drohnenexperte einige Vorteile. 

Aufgrund der erwarteten Erleichterungen und Verbesserungen wollten viele Drohnenpiloten die Anmeldung beziehungsweise Anschaffung eines Fluggerätes bis 1. Juli hinauszögern. Nun heißt es weitere sechs Monate warten oder doch nach geltenden Bestimmungen fliegen. „Eine Möglichkeit wäre, die Drohne bis zur Geltung der neuen Gesetze als ‚Spielzeug‘ zu verwenden. Hier darf man die Drohne ohne luftfahrtrechtliche Bewilligung je nach Abfluggewicht bis maximal 30 Meter Höhe steuern – etwa bei einer 250 Gramm schweren Drohne“, schlägt Hetzendorfer als Alternative vor, ist sich aber bewusst, dass die meisten mit leistungsfähigeren Drohnen deutlich höher fliegen wollen, um neue Perspektiven zu erlangen. 

Die schlechteste Variante sei es, illegal im Luftraum unterwegs zu sein. „Die Anzahl der ’schwarzen Schafe‘ unter den Drohnenpiloten ist jetzt schon relativ hoch. Viele sind sich dabei nicht bewusst, dass der Strafrahmen dafür bis 22.000 Euro beträgt“, stellt Hetzendorfer klar.

Drohnen-Flugtrainings in ÖAMTC Fahrtechnik Zentren

Theoretische Grundlagen und ausreichend Praxis erhält man z.B. bei den Drohnen-Flugtrainings in den Fahrtechnik Zentren des ÖAMTC (Saalfelden/Brandhof, St. Veit an der Glan, Teesdorf/NÖ, Innsbruck, Marchtrenk). „In unseren Drohnen-Flugtrainings können die Teilnehmer verschiedenste Modelle testen und den sicheren Umgang mit den Fluggeräten perfektionieren“, erklärt Karl-Martin Studener, Geschäftsführer der ÖAMTC Fahrtechnik. Außerdem werde die aktuelle und zukünftige Rechtslage behandelt, so Studener. Die Trainings richten sich sowohl an angehende wie auch erfahrene Drohnenpiloten, die neben den Übungsflügen auch vom Austausch mit den anderen Teilnehmern profitieren. Die neuen Termine findet man online hier. Alle vom ÖAMTC gebotenen Trainings werden hier aufgelistet.

Wichtige Informationen sowie hilfreiche Tipps und Tricks für ein sicheres Flugvergnügen bietet die kostenlose ÖAMTC Drohnen-Info-App für Android und iOS. Nähere Infos zum Thema „Safety First im Luftraum“ und dem neuen EU-Drohnenregulativ finden Interessierte unter www.oeamtc.at/drohnen.